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Genehmigungsverzicht für Rehasport

Genehmigungsverzicht für Rehasport

An alle Versicherten folgender Krankenkassen:
AOK (Nordost / Hessen / Rheinlandpfalz-Saarland) BKK (Daimler / Pronova)
R+V BKK, Energie-BKK, IKK Südwest

Betreff: Genehmigungsverzicht für Rehasport bedeutet:
Versicherte, die vom behandelten Arzt eine Verordnung für Rehasport ausgestellt bekommen haben, können DIREKT mit dem Rehasport BEGINNEN und müssen NICHT erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.

Der Genehmigungsverzicht gilt für alle Erst- und Folgeverordnungen, bei denen die erste Leistung ab dem 01.01.2024 stattfindet.

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